Gewalt in Trennungssituationen

Wie finanzieren Sie sich Ihr neues Leben?

Haben Sie kein eigenes Einkommen und der Unterhalt ist noch nicht geklärt, steht Ihnen und Ihren Kinder ARGE II und Miete für eine angemessene Wohnung zu. Die Anträge können Sie im Internet herunterladen oder in Ihrer Stadtverwaltung persönlich abholen. Die Berechnung Ihrer Leistungen erfolgt im zuständigen Jobcenter. Ebenso erhalten Sie das Kindergeld.
Bekommen die Kinder vom Vater keinen Unterhalt, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dies gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und längstens 72 Monate.

Nach Prüfung der Voraussetzungen könnten Sie folgende staatliche Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld 2 (ALG II)
  • Kindergeld
  • Mietzuschuss
  • UVG
  • Erstausstattung der Wohnung

Welche Unterlagen sollten Sie bei einer Trennung an sich nehmen?

  • Persönliche Dokumente (Ausweis, Krankenversicherungskarte, Bankunterlagen, U-Untersuchungssheft, Schulsachen…)
  • Gehaltsnachweis des Mannes (Steuererklärung)
  • Kopien der Versicherungsverträge, Mietvertrag, Kreditverträge
  • eigene Bankunterlagen im Original

Informieren Sie sich über die gemeinsamen monatlichen Belastungen (Miete, Kredite, Versicherungen). Veranlassen Sie die Streichung aus dem gemeinsamen Mietvertrag bei Ihrem Vermieter.

Für allgemeine Informationen schreiben Sie uns: frauenhaus@fhf-burghausen.de